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Förderrichtlinie LEADER 2023-2027 erschienen

Die "Richtlinie zur Förderung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen von LEADER" wurde am 02.08.2023 publiziert. 

Neu ist, dass es nun Fristen zur Einreichung von Projektbeschreibungen vor den Projektauswahl-Sitzungen des LAG-Entscheidungsgremiums gibt. 

Die Fördersätze liegen weiterhin bei 50% der zuwendungsfähigen Nettokosten bei nicht produktiven Projekten und bei 30% bei produktiven Projekte (Projekte mit Gewinnerzielungsabsicht). Kooperationsprojekte können höher gefördert werden, hier liegt der Fördersatz bei 60% bis 70%.
Die Mindestzuschusssumme wurde angehoben und liegt nun bei 7.000 €, der maximale Zuwendungsbetrag wurde ebenfalls erhöht und liegt nun bei 250.000 € (Ausnahme de-minimis: weiterhin 200.000 €/3 Jahre). Eine Überschreitung ist nur möglich, wenn mindestens 80% der möglichen Maximalpunktzahl erreicht wird. 

Kommunale Pflichtaufgaben konnten bisher nicht gefördert werden. Neu ist, dass Projekte von Gebietskörperschaften in den Bereichen Bildung, Fürsorgedienstleistungen einschließlich Kindertagesstätten, Gesundheitswesen, Kultur, Sport und Freizeit zuwendungsfähig sind, auch wenn es sich um Pflichtaufgaben handelt. 

In der Förderperiode 2023-2027 können die Projektträger nur noch einen Zahlungsantrag stellen. Allerdings gibt es die Möglichkeit bis zu 50% des Zuschusses als Vorschuss zu erhalten.

Die ausführlichen Informationen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.