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Umlaufverfahren zur Projektauswahl während Corona-Krise (Ausnahmeregelung)

Aufgrund der Corona-Krise wurden bis auf Weiteres alle LAG-Sitzungen abgesagt. Der LAG-Steuerkreis hat im Umlaufverfahren einstimmig beschlossen, die Projektauswahl dennoch zu ermöglichen.


Beschluss:
Aufgrund der Ausnahmesituation wird von §3 der Geschäftsordnung für das LAG-Entscheidungsgremium (Beschluss in Sitzungen) abgewichen.
Wegen des Katastrophenfalls werden alle Sitzungen bzw. Projektbeschlüsse und ggf. Entscheidungen über Einzelmaßnahmen im Rahmen des Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ im Umlaufverfahren erfolgen und dies solange wie die Restriktionen aufgrund des Corona-Virus andauern.

 

Beginn des Umlaufverfahrens:  23.03.2020
Ende des Umlaufverfahrens:     26.03.2020, 15:00 Uhr