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LEADER-Unterstützung für Vereine Zuschüsse für bürgerschaftliches Engagement gehen in die zweite Runde

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Landkreis Landshut e. V. fördert im Rahmen des neuen Projektes „Unterstützung Bürgerengagement 2.0“ Einzelmaßnahmen mit bis zu 2.500 Euro. In diesem sog. „Kleinprojektetopf“, der zu 90 Prozent vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Rest durch Eigenmittel der LAG finanziert wird, stehen insgesamt 22.223 Euro zur Stärkung des Bürgerengagements im Landkreis Landshut zur Verfügung.

 

Gefördert werden Einzelmaßnahmen mit einem Zuschuss von 500 Euro bis zu 2.500 Euro. Der Fördersatz ist im Regelfall 90 Prozent der Nettoinvestitionssumme.

 

Die Mittel können lokale Akteure (z. B. Vereine, Privatpersonen und Initiativen) bei der Geschäftsstelle der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Landshut e. V. formlos und schriftlich beantragen. Die einzelnen Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie leisten und möglichst einen pilothaften Charakter besitzen.

 

Eine Förderung von wiederkehrenden Vereinsveranstaltungen wie beispielsweise Grill- und Sommerfeste ist nicht möglich. Ebenso können keine Projekte gefördert werden, die bereits begonnen wurden. Kommunale Körperschaften sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Außerdem werden keine wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen unterstützt.

 

Die Projektauswahl erfolgt durch den LAG-Steuerkreis. Neue Projektideen zur Unterstützung des Bürgerengagements im Landkreis Landshut können bei der Geschäftsstelle der Lokalen Aktionsgruppe bis 14.01.2021 eingereicht werden: LAG Landkreis Landshut e. V., Veldener Str. 15, 84036 Landshut oder per Mail:  

Die nächste Auswahlrunde findet im Rahmen der für den 28.01.2021 geplanten LAG-Steuerkreissitzung statt.

 

Für Rückfragen steht das LAG-Management gerne zur Verfügung, Tel. 0871 408-1177 oder -1178.

Die Regelungen sind auf der LAG-Homepage zu finden: