LEADER-Projektaufruf für die Förderperiode 2023 – 2027 vom 24.08.2023
Aufruf zur Einreichung von Projektbeschreibungen für die 2. Sitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Landkreis Landshut e. V. (voraussichtlich) am 28.09.2023
- Ende der Einreichungsfrist: 14.09.2023
- Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung, mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen (Kontaktdaten siehe unten).
- Nur die bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und vollständig eingegangenen Projektbeschreibungen können auf die Tagesordnung der Sitzung des Entscheidungsgremiums vom 28.09.2023 zur Beratung und Beschlussfassung aufgenommen werden. Wichtig ist, dass die Projekte bis dahin beschlusstauglich sind.
- Die Fördersätze sind für produktive Projekte 30%, für sonstige Projekte 50% und für Kooperationsprojekte zwischen 60 - 70% der zuwendungsfähigen Nettokosten.
- Die Mindestfördersumme beträgt 7.000 Euro, die maximale Fördersumme beträgt 250.000 Euro (außer de-minimis-Projekte: 200.000 Euro/3 Jahre)
- Für die Einreichung von sog. Kleinprojekten zur Unterstützung Bürgerengagement erfolgt zu gegebener Zeit ein separater Aufruf.
- Das Formular für die Projektbeschreibung finden Sie unten.
Die Einreichfrist für den Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt nach LAG-Beschluss:
- 3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten
- 6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamen Antrag)
Eine nicht fristgerechte (vollständige) Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle führt zur Aufhebung des LAG-Beschlusses zum jeweiligen Projekt sowie der Reservierung der Fördermittel aus dem LAG-Budget. Das Projekt ist dann vom Antragsteller erneut für ein Projektauswahlverfahren bei der LAG einzureichen.
LAG-Kontaktdaten zur Beratung bzw. Einreichung der Projektbeschreibungen:
LAG-Geschäftsstelle im Landratsamt Landshut
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Tel. 0871/408-1178
Mobil: 0151/51527236
Mail: