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LEADER-Projektaufruf für die Förderperiode 2023 – 2027 vom 20.06.2025

Aufruf zur Einreichung von Projektbeschreibungen für die 8. Sitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Landkreis Landshut e. V. am 12.11.2025 (7. Projektauswahl-Sitzung) 

  • Ende der Einreichungsfrist: 24.10.2025 

  • Gerne unterstützt die LAG-Geschäftsstelle bei Projektentwicklungen. Sollte diese Hilfe nicht in Anspruch genommen werden, wird den Projektträgern unbedingt empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung, mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen (Kontaktdaten siehe unten). 

  • Nur die bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und vollständig eingegangenen Projektbeschreibungen können auf die Tagesordnung der Sitzung des Entscheidungsgremiums vom 12.11.2025 zur Beratung und Beschlussfassung aufgenommen werden. Wichtig ist, dass die Projekte bis dahin beschlusstauglich sind.

  • Die Fördersätze sind für produktive Projekte 30%, für sonstige Projekte 50% und für Kooperationsprojekte zwischen 60 - 70% der zuwendungsfähigen Nettokosten.

  • Die Mindestfördersumme beträgt 7.000 Euro, die maximale Fördersumme beträgt 200.000 Euro bzw. auch höher,  wenn das jeweilige Projekt zu mehr als einem Entwicklungs- bzw. Handlungsziel der LES der LAG beiträgt und im Projektauswahlverfahren der LAG mindestens 80 % der möglichen Maximalpunktzahl erreicht (Ausnahme: de-minimis-Projekte: 300.000 Euro/3 Jahre)

  • Das Formular Projektbeschreibung finden Sie unten.
     

  • Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere im Handlungsfeld Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel / Ressourcenschutz und Artenvielfalt noch Mittel für Projektförderungen zur Verfügung stehen. 

 

Die Einreichfrist für den Förderantrag bei der Bewilligungsstelle beträgt nach LAG-Beschluss:

  • 3 Monate bei Einzelprojekten und Teilprojekten von Kooperationsprojekten

  • 6 Monate bei unteilbaren Kooperationsprojekten (mit gemeinsamen Antrag)

Eine nicht fristgerechte (vollständige) Einreichung des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle führt zur Aufhebung des LAG-Beschlusses zum jeweiligen Projekt sowie der Reservierung der Fördermittel aus dem LAG-Budget. Das Projekt ist dann vom Antragsteller erneut für ein Projektauswahlverfahren bei der LAG einzureichen.

 

LAG-Kontaktdaten zur Beratung bzw. Einreichung der Projektbeschreibungen:

LAG-Geschäftsstelle im Landratsamt Landshut
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Tel. 0871/408-1178
Mobil: 0151/51527236
Mail:

Bitte beachten Sie, dass das Landratsamt Landshut im Herbst 2025 an den neuen Standort in Essenbach umzieht und auch die LAG-Geschäftststelle sich dann in Essenbach befindet. Weitere Informationen dazu folgen.