Lokale Aktionsgruppe (LAG) - anerkannt als LEADER-LAG

Lokale Aktionsgruppe Landkreis Landshut e. V.

 

Gremienstruktur der LAG Landkreis Landshut

LAG_Gremienstruktur

Der Verein Lokale Aktionsgruppe (LAG) Landkreis Landshut e. V. ist eine Interessengemeinschaft, deren Ziel es ist, die Mitglieder sowie andere regionale Akteure bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zu unterstützen und zu fördern, die der integrierten und langfristigen Entwicklung der Region dienen.

 

Mitglieder des Vereins sind Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen, deren Ziel es ist die Region nachhaltig zu stärken. So sind im Verein viele Interessensgruppen repräsentiert, u.a.: Umwelt, Energie, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Handwerk, Wirtschaft und Tourismus, Bildungseinrichtungen, Kinder-, Jugend-, Frauengruppen, kirchliche Organisationen, Kultur-, Geschichts- und Brauchtumsvereine.

 

Die Gründungsversammlung fand am 31. Oktober 2014 statt. Seit dem freut sich der Verein über steigende Mitgliederzahlen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Sie unsere LAG mit Ihrer Vereinsmitgliedschaft unterstützen würden. Bitte füllen Sie dazu die Beitrittserklärung aus. Herzlichen Dank!

 

Die Mitgliedschaft in der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) ist kostenlos – siehe LAG Beitragsordnung.

 

Über Ihre Aufnahme in die LAG entscheidet der Vorstand, ab 2023 das Entscheidungsgremium.

 

Teilweise ist für den Beitritt zu einem Verein ein Beschluss Ihres (kommunalen) Gremiums notwendig. Bitte prüfen Sie deshalb, ob dies auch in Ihrer Kommune/Organisation notwendig ist und holen Sie, wenn nötig, den entsprechenden Beschluss ein.

In der Satzung des Vereins sind die Aufgaben und Zuständigkeiten der folgenden Gremien geregelt.

 

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und entscheidet über grundsätzliche Vereinsangelegenheiten. Sie wählt den Vorstand, die Mitglieder des Entscheidungsgremiums (Steuerkreis) und die Kassenprüfer. Insbesondere beschließt die Mitgliederversammlung die Lokale Entwicklungsstrategie (und schreibt diese nach Bedarf fort), die Satzung und deren Änderung, den Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr sowie die Auflösung des Vereins. Die Mitgliederversammlung entscheidet ebenfalls über Einsprüche gegen Beschlüsse des LAG-Entscheidungsgremiums.

Die Mitgliederversammlung hat die Befugnisse zur LES-Änderung bzw. -Umsetzung in der Förderperiode 2023-2027 an das LAG-Entscheidungsgremium übertragen.

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Vorstand

Der Vorstand führt gemäß der Satzung die Geschäfte des Vereins. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von dem Vorsitzenden unterzeichnet. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender Landrat Peter Dreier
2. Vorsitzender Prof. Dr. Christoph Skornia
Schatzmeister Armin Reiseck
Schriftführerin Karoline Bartha

 

Entscheidungsgremium (= Steuerkreis)

Die erweiterte Vorstandschaft bzw. das Entscheidungsgremium ist das gemäß LEADER vorgeschriebene Organ zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Projektauswahlverfahrens und zur Steuerung und Kontrolle der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES). Mitglieder des Entscheidungsgremiums können nur stimmberechtigte Mitglieder des Vereins sein. Die Geschäftsordnung regelt das Projektauswahlprozedere sowie die Umsetzung und Steuerung sowie mögliche Änderungen der LES.

 

Das Entscheidungsgremium besteht aus dem Vorstand und weiteren zehn, insgesamt also 13 stimmberechtigten Vereinsmitgliedern (davon sind acht Mitglieder aus dem nicht öffentlichen Bereich und fünf Mitglieder aus dem öffentlichen Sektor). Der Anteil im nicht öffentlichen Bereich liegt bei über 60 % (8 Personen), der Frauen- und Jugendanteil bei über 50 % (7 Personen).

 

Alle Mitglieder verteten unterschiedliche Interessen, die sich in den Zielen der LES widerspiegeln. Die LAG Landkreis Landshut hat folgende Interessengruppen definiert:

1. Ö = Öffentlicher Sektor

2. S = Gesundheit und Soziales

3. B = Bildung und Kultur

4. L = Land- und Forstwirtschaft

5. U = Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

6. W = Wirtschaft und Tourismus

 

Arbeitskreis der LAG

Die LAG Landkreis Landshut hat in der Förderperiode 2014-2022 das Netzwerk Archäologie gemeinsam mit der Kreisarchäologie gegründet, welches inzwischen thematisch erweitert wurde und nun Netzwerk Kultur und Geschichte im Landkreis Landshut heißt. Gemeinsam mit zahlreichen Akteuren ist es das Ziel des Arbeitskreises die Geschichte und Kultur der Heimat erlebbar zu machen. Aufbauend auf dem erarbeiteten inhaltlichen Entwicklungskonzept Drei Täler - 7.000 Jahre werden nicht nur die Museen im LAG-Gebiet inwertgesetzt. Der Arbeitskreis entwickelt in LEADER zuwendungsfähige Projekte (u.a.: Entwicklungskonzept Drei Täler - 7.000 Jahre (Interpretation Framework), Projektmanagement zur Umsetzung des Entwicklungskonzepts, Museum Vinum Celticum in Bruckberg, Goldbach Museum in Ergoldsbach und eine Dauerausstellung im Rathaus der Gemeinde Wörth an der Isar), sondern kümmert sich auch um die Vernetzung der einzelnen Einrichtungen (sog. TimeTrails) und eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Unterstützt wird der Arbeitskreis durch den Landkreis Landshut (Projektmanagerin zur Umsetzung des Entwicklungskonzepts). 

 

Fachbeirat

Die Fachämter sowie die Mitarbeiter der Verwaltungen müssen nicht Mitglieder des Vereins sein und haben eine beratende Funktion. Der sog. Fachbeirat unterstützt das Entscheidungsgremium bei seinen Aktivitäten und wird projektbezogen zu den Sitzungen hinzugezogen.

 

LAG-Management/LAG-Geschäftsstelle

Das LAG-Management bzw. die LAG-Geschäftsstelle unterstützt den Verein bei der Umsetzung der LES und ist erster Ansprechpartner in der Region bei der Beratung potentieller Projektträger. Die LAG-Geschäftsstelle unterstützt die Projektträger bei der Entwicklung ihrer Idee zu einem in LEADER-förderfähigen Projekt, bei der formalen Ausarbeitung des Fördermittelantrags und begleitet die Projekte im weiteren Verlauf.

 

Der LAG Landkreis Landshut e. V. hat den Landkreis Landshut mit der Geschäftsführung des Vereins in seiner Sitzung am 31.10.2014 beauftragt. Das LAG-Management ist organisatorisch dem Sachgebiet Wirtschaft und Kreisentwicklung des Landratsamtes zugeordnet.

 

Die Geschäftsführung ist nichtstimmberechtigtes Mitglied des Vorstands und zugleich Schriftführer und nimmt die vom Vorstand übertragenen Aufgaben wahr:

  • Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)

  • Förderung von Entwicklungsstrategien zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Stärkung der regionalen, sozialen und ökologischen Wettbewerbsfähigkeit

  • Förderung der kommunalen und regionalen Zusammenarbeit und weitere Vernetzung der regionalen Akteure

Vom LAG-Management werden konkret die folgenden Aufgaben für den Verein übernommen:

  • Geschäftsführung des Vereins „Lokale Aktionsgruppe Landkreis Landshut“

  • Steuerung und Überwachung der LES-Umsetzung (Aktionsplan, Monitoring und Evaluation)

  • Unterstützung bei der Entwicklung von Projektideen (Abstimmung / Koordinierung mit anderen Verwaltungen und Fonds)

  • Vorbereitung des Projektauswahlverfahrens für das Entscheidungsgremium der LAG

  • Unterstützung der LAG-Gremienarbeit

  • Öffentlichkeitsarbeit zu LEADER im LAG-Gebiet und Außendarstellung der LAG

  • Mitarbeit im LEADER-Netzwerk (Bayern, Deutschland, EU)

 

Nähere Infos zur LAG Landkreis Landshut:

Geschäftsstelle der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Landshut e. V.
Veldener Str. 15, 84036 Landshut

 

Dipl.-Geogr. Karoline Bartha, LAG-Geschäftsführerin
Telefon: 0871 408-1178
Telefax: 0871 408-161178
E-Mail:

 

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